Neustart der Patientenversorgung - Hessen erlaubt Elektiveingriffe

Telefonische Absprachen mit den Fachabteilungen erforderlich

Mit der 9. Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 02.05.2020 sind in Hessen die Verbote der Behandlung nicht dringend notwendiger medizinischer Eingriffe aufgehoben.
In diesem Zusammenhang werden alle Patienten mit ambulantem oder stationäremBehandlungswunsch gebeten, sich zur Terminvereinbarung mit den Sekretariaten des Herz-Kreislauf-Zentrums telefonisch in Verbindung zu setzen, um die Rahmenbedingungen und die zu erwartenden Zeitfenster direkt abzustimmen.

 

Für  Anfragen wenden Sie sich bitte an die jeweilgen Sekretariate:
Klinik für Kardiologie: 06623 / 88-6010
Klinik für Herz- und Gefäßchirurgie: 06623 / 88-5858
Klinik für Neurologie: 06623 / 88-6111
Klinik für Pneumologie: 06623 / 88-6501
Kardiologische Rehabiliation: 06623 / 88-6105

Die Klinikleitung  weist darauf hin, dass alle hygienerelevanten Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Patienten und Mitarbeitern getroffen sind.

Das Besuchsverbot in der Einrichtung bleibt weiterhin unter den jetzigen Bedingungen in Kraft. Zusätzlich sind für die Besucher und Patienten, die die Einrichtungen betreten wollen, Mund-Nasenschutz vorgeschrieben. Ein geeigneter persönlicher Mund-Nasenschutz kann gern mitgebracht werden. Auch die aus dem Alltag bekannten Abstandsregeln finden im Herz-Kreislauf-Zentrum Anwendung.





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