Projekte im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG)
Projekte im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG)
Das Klinikum Hersfeld-Rotenburg nutzt die Fördermöglichkeiten des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG), um die Digitalisierung und Zukunftsfähigkeit der medizinischen Versorgung gezielt weiter auszubauen.
Im Rahmen der Fördertatbestände gemäß § 19 Abs. 1 KHSFV werden zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, die sowohl die Behandlungsqualität und Patientensicherheit als auch die internen Arbeitsabläufe nachhaltig verbessern sollen. Ziel ist es, moderne digitale Strukturen zu schaffen, Prozesse effizienter zu gestalten und die Versorgung von Patientinnen und Patienten weiter zu optimieren.
Die Umsetzung der einzelnen Projekte erfolgt standortübergreifend in enger Zusammenarbeit zwischen den Fachbereichen, der Informationstechnologie, den klinischen Bereichen sowie den verantwortlichen Projektleitungen des Klinikums.
Das Krankenhauszukunftsgesetz stellt dabei einen wichtigen Meilenstein für die digitale Transformation im Gesundheitswesen dar. Die Fördermaßnahmen des Klinikums Hersfeld-Rotenburg konzentrieren sich insbesondere auf folgende Bereiche:
- Fördertatbestand 2: Patientenportale
- Fördertatbestand 3: Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation
- Fördertatbestand 5: Digitales Medikationsmanagement
- Fördertatbestand 6: Krankenhausinterne digitale Prozesse
- Fördertatbestand 9: Videokonferenzsysteme
- Fördertatbestand 10: IT- und Cybersicherheit
Mit den KHZG-Projekten investiert das Klinikum Hersfeld-Rotenburg gezielt in eine moderne, sichere und patientenorientierte Gesundheitsversorgung – heute und in Zukunft.


